29.09.2011

Das Bio-Siegel

von Jochen-P.

Die Begriffe Bio, Öko und "aus kontrolliert biologischem Anbau" sind europaweit geschützt. Das Bio-Siegel wird von den jeweils zuständigen Öko-Kontrollstellen vergeben und ist an die Einhaltung bestimmter Auflagen und Standards gebunden. Mit ihm werden Lebensmittel aus ökologischem Anbau gekennzeichnet, die mindestens den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung entsprechen. Nur Produkte die dieser Verordnung entsprechen dürfen die Begriffe Bio-, Öko-, biologisch, ökologisch, kontrolliert biologisch, kontrolliert ökologisch, biologischer Landbau, ökologischer Landbau, biologisch-dynamisch und biologisch-organisch verwenden. Dies gilt für Produkte im Lebensmittelbereich die zu mindestens 95% aus Bio-Produktion stammen. Enthält ein Produkt noch mindestens 70% Inhalte aus biologischem Anbau, dürfen diese Bestandteile in der Inhaltsliste auf der Produktverpackung als solche gekennzeichnet werden. Seit 1999 regelt die EU-Öko-Verordnung ausserdem die Aufzucht, Kennzeichnung und Kontrolle der wichtigsten Nutztierarten. Genetisch veränderte und aus solchen Inhalten erzeugte Produkte, dürfen nicht bei der Verarbeitung und Produktion von Bio- oder Öko-Lebensmitteln verwendet werden. Nicht zu verwechseln ist das Bio-Siegel mit privaten Verbandssiegeln von Landwirtschafts- oder Aufzuchtverbänden die andere bzw. eigene Prüfkriterien zur Vergabe festgelegt haben. Diese Kriterien unterliegen keiner Kontrolle des Gesetzgebers, sind aber oft sogar strenger als die einzuhaltenden Standards der EU-Öko-Verordnung.

Schlagworte
Produkt, Anbau, Verordnung,

Kommentare

19:30 Uhr 01.11.2011

Heiner

Sehr, sehr informativ. Auf jeden Fall ein Geheimtipp.

13:56 Uhr 31.10.2011

Kwangsoo

Mein Tag ist gerettet, die Welt ist gut... die Seite ist der Beweis dafür =)

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